Abzugsfähigkeit von Rückzahlungen für Aus- und Weiterbildungskosten
Oft nimmt der Mitarbeiter eine Aus- und Weiterbildung in Anspruch und der Arbeitgeber zahlt dem Mitarbeiter eine Entschädigung dafür. Wenn sich die Zahlungen des Arbeitgebers für Aus- und Weiterbildungsbeiträge auf mehrere Jahre verteilt haben, kann der Arbeitnehmer im Rückzahlungsjahr pro Kalenderjahr den Betrag von 12’000 CHF steuerlich geltend machen.
Übersteigt der Rückzahlungsbetrag 12’000 CHF, empfiehlt es sich für den Mitarbeiter, die Zahlungsbelege beim Arbeitgeber einzufordern, um der Steuerbehörde die ursprünglichen Zahlungen der Aus- oder Weiterbildungskosten in mehreren Kalenderjahren belegen zu können.