Am 1. April 2019 tritt die revidierte Arbeitszeitverordnung in Kraft
Die Änderungen am Arbeitsgesetz wurden auf Wunsch der betroffenen Sozialpartner erarbeitet.
In Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern hat der Bundesrat zwei Änderungen am Arbeitsgesetz erarbeitet:
- Beim Personal mit Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik ist es neu möglich, Nacht- und Sonntagsarbeit ohne Bewilligung zu leisten. Allerdings muss die Nacht- und Sonntagsarbeit für die Behebung von Störungen an der Netz- oder Informatikstruktur oder deren Wartung notwendig sein.
- Bei Gastbetrieben kann neu eine Arbeitswoche auf 7 Tage verlängert werden. Zudem kann der wöchentliche freie Halbtag anders angesetzt werden; neu ist er ab spätestens 14.30 Uhr anstatt ab 14.00 Uhr zu gewähren, um den spezifischen Bedürfnissen des Gastgewerbes besser Rechnung zu tragen.
(Quelle: SECO)
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