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Am 1. April 2019 tritt die revidierte Arbeitszeitverordnung in Kraft

Ab 1.4.19 - revidierte Arbeitszeitverordnung tritt in Kraft

Die Änderungen am Arbeitsgesetz wurden auf Wunsch der betroffenen Sozialpartner erarbeitet.

 

In Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern hat der Bundesrat zwei Änderungen am Arbeitsgesetz erarbeitet:

  • Beim Personal mit Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik ist es neu möglich, Nacht- und Sonntagsarbeit ohne Bewilligung zu leisten. Allerdings muss die Nacht- und Sonntagsarbeit für die Behebung von Störungen an der Netz- oder Informatik­struktur oder deren Wartung notwendig sein.
  • Bei Gastbetrieben kann neu eine Arbeitswoche auf 7 Tage verlängert werden. Zudem kann der wöchentliche freie Halbtag anders angesetzt werden; neu ist er ab spätestens 14.30 Uhr anstatt ab 14.00 Uhr zu gewähren, um den spezifischen Bedürf­nissen des Gastgewerbes besser Rechnung zu tragen.

(Quelle: SECO)

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