Ochsner
ZurückMeldeverfahren der Verrechnungssteuer für Dividenden im Konzernverhältnis
Am 1. Januar 2023 sind die Änderungen für das Meldeverfahren der Verrechnungssteuer für Dividenden im Konzernverhältnis in Kraft getreten. Was diese positiven Neuerungen für Unternehmen bedeuten, haben wir für Sie in einem kurzen Artikel zusammengefasst.
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Im Grundsatz unterstehen alle ein Unternehmen betreibende Unternehmensträger der Mehrwertsteuer. Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten besteht die obligatorische Mehrwertsteuerpflicht jedoch erst ab gewissen jährlichen Umsatzgrenzen …
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