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Ausländische Liegenschaften sind deklarationspflichtig

In der Schweizer Steuererklärung müssen ausländische Liegenschaften und die Erträge daraus zwingend angegeben werden, da sie für die Ermittlung des progressiven Steuersatzes massgebend sind.

Abhängig vom Wohnsitzkanton erfolgt die Bewertung der ausländischen Liegenschaft unterschiedlich. Kann der Besitzer einen amtlich bestätigten Wert vorweisen, stützt sich die Steuerverwaltung meist auf diesen ab. Der Wert kann auch abgeleitet werden oder wird vom Kaufvertrag hergeleitet. Bei Selbstnutzung wird der Eigenmietwert berechnet. Mieteinnahmen müssen anhand von Bankauszügen deklariert werden.

Schulden und Schuldzinsen sowie gewisse Sozialabzüge im Zusammenhang mit der Liegenschaft werden anteilig ins Ausland verlegt und sind in der Schweiz nicht vollständig abzugsfähig.

Ratgeber in Zusammenhang mit Liegenschaften im Ausland

MOORE STEPHENS Ratgeberbroschüre für alle, die Liegenschaften im Ausland besitzen oder erwerben möchten.

Fällt im Ausland Liegenschaftsunterhalt an, so wird er unter Umständen vom ausländischen Eigen­mietwert bzw. vom entsprechenden Mietertrag abgezogen.

Es lohnt sich in jedem Fall, eine Fachperson vor dem Erwerb und für die Deklaration einer ausländi­schen Liegenschaft hinzuzuziehen. Per 1. Januar 2017 hat die Schweiz den Automatischen Informationsaustausch aktiviert. Dem globalen Standard für Steuertransparenz haben sich bisher 100 Länder verpflichtet.

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