Der Kanton Zürich verzichtet definitiv auf die Erhöhung der Eigenmietwerte

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat nun abschliessend beschlossen, auf die geplante Erhöhung der Eigenmietwerte zu verzichten.
Aufgrund des bevorstehenden Systemwechsels werden die bisherigen Eigenmietwerte im Kanton Zürich nicht mehr erhöht. Nach einer Übergangsphase wird das aktuelle System mit Eigenmietwert sowie Abzügen für Hypothekarzinsen und Unterhalt abgeschafft. Der genaue Zeitpunkt für diese Umstellung wird noch vom Bundesrat festgelegt.
Angesichts der bevorstehenden Abschaffung der Eigenmietwerte ist die geplante Erhöhung nicht mehr angezeigt. Daher hat der Regierungsrat eine Übergangsregelung beschlossen:
Wohneigentum bis und mit Baujahr 2025
Für die Festsetzung der Eigenmietwerte gilt weiterhin die Weisung aus dem Jahr 2009. Die Vermögenssteuerwerte werden jedoch ab dem 1. Januar 2026, unabhängig von dieser Übergangsregelung, an die neue Weisung von 2026 angepasst.
Wohneigentum ab Baujahr 2026
Für solche Liegenschaften ist die neue Weisung von 2026 massgeblich. Die Bewertung nach dieser Weisung führt zu einer durchschnittlichen Erhöhung der Eigenmietwerte um rund 10 Prozent. Als Ausgleich für die höheren Eigenmietwerte sieht der Kanton Zürich einen pauschalen Abzug von 10 Prozent vor.
Ausblick
Für die bevorstehende Steuererklärung 2025 gelten im Kanton Zürich noch die bisherigen Liegenschaftswerte.
Trotz der Erhöhung der Vermögenssteuerwerte ab der Steuerperiode 2026 wird diese bei den Steuern deutlich weniger ins Gewicht fallen als der Eigenmietwert. Diese Übergangsregelung ist begrüssenswert und schafft den Steuerpflichtigen Rechtssicherheit.


