Dividende oder Lohn? Ausgleichskassen tendieren in jüngster Zeit dazu, eher Lohn anzunehmen
Dem Bundesgericht lag folgender Sachverhalt vor: Zwei Ärzte einer Gemeinschaftspraxis bezogen je CHF 170’000 Jahreslohn und schütteten sich je eine Dividende von CHF 250’000 aus.
Die AHV-Ausgleichskasse nahm eine Umqualifikation der Dividende in Lohn vor, in dem Umfang, in welchem die Dividende 10 % des Steuerwertes der Aktien überstieg.
Gleichzeitig informierte die Ausgleichskasse über eine Änderung ihrer Praxis. Aus praktischen Gründen verzichte sie in Zukunft auf Einzelfallbetrachtungen und rechne ausschliesslich mittels Dividendenrendite ab.
Das Bundesgericht erteilte der Ausgleichkasse eine Abfuhr bezüglich ihrer Praxisänderung. Es gehe nicht an, dass die Ausgleichkasse zwecks Erhöhung ihrer Beiträge das Recht ändere. Es wies darauf hin, dass die Ausgleichkasse die Aufteilung Lohn-Dividende nur dann umqualifizieren darf, wenn zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
- Missverhältnis zwischen Lohn und Arbeitsleistung: Feststellung mittels Drittvergleich mit anderen Unternehmen sowie durch innerbetrieblichen Vergleich mit den Löhnen von Mitarbeitenden, die nicht am Kapital beteiligt sind.
- Missverhältnis zwischen eingesetztem Vermögen und Lohn.
Im vorliegenden Fall urteilte das Gericht, dass ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Lohn und Arbeitsleistung bestand, vor allem im innerbetrieblichen Vergleich. (Quelle: BGE 9C_182018 vom 24.1.2019)
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