Erste Etappe des Bundesgesetzes zur Unterstützung von betreuenden Angehörigen ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten

Das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung wird in zwei Etappen in Kraft gesetzt.
Mit der ersten Etappe, sie ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten, werden die Lohnfortzahlung bei kurzen Arbeitsabwesenheiten geregelt und die Betreuungsgutschriften in der AHV ausgeweitet. Ausserdem wird der Anspruch auf den Intensivpflegezuschlag und die Hilflosenentschädigung der IV für Kinder angepasst.
In einer zweiten Etappe wird per 1. Juli 2021 der bezahlte 14-wöchige Urlaub für die Betreuung von schwer kranken oder verunfallten Kindern in Kraft gesetzt werden.
Im Obligationenrecht wird neu ein bezahlter Urlaub eingeführt, damit Arbeitnehmende kranke oder verunfallte Familienmitglieder oder Lebenspartner/innen betreuen können. Der Urlaub beträgt höchstens drei Tage pro Fall und längstens zehn Tage pro Jahr.
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