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EU-US Privacy Shield durch europäischen Gerichtshof aufgehoben

Europäischer Gerichtshof hat per 16. Juli 2020 den EU-US Privacy Shield aufgehoben.
Europäischer Gerichtshof hat per 16. Juli 2020 den EU-US Privacy Shield aufgehoben.

Am 16. Juli 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den EU-US Privacy Shield aufgehoben. Das Privacy Shield-Abkommen garantierte, dass die Übermittlung von Personendaten an US-Unternehmen, die sich entsprechend zertifiziert hatten, genügend geschützt war.

Auf dieser Basis war der Export von Personendaten aus der EU an diese Unternehmen in den USA gestattet. Mit der Aufhebung des EU-US Privacy Shield wird das Vergangenheit.

Auf Schweizer Unternehmen hat das Urteil keine direkte Wirkung; relevant ist es dennoch, weil die Schweiz mit den USA über ein gleichartiges Abkommen verfügt.

Folgerichtig kann die EU das Datenschutzniveau der Schweiz als ungenügend einstufen, was den Export von Personendaten massiv beeinträchtigen würde.

Schweizer Unternehmen ist zu empfehlen, dass sie schnellstmöglich auf den Export unter dem Schweizer Abkommen verzichten. Sie sollten mit dem Importeur der Daten eine von der EU-Kommission formulierte Schutzklausel vereinbaren.

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