Formelle Voraussetzungen für Kurzarbeit

Für die gewöhnliche erste Abrechnung der Kurzarbeit benötigten die Ämter bis anhin die unten aufgeführten Unterlagen.
Es macht aus zwei Gründen Sinn, diese Informationen zusammenzustellen: Um sie bei Bedarf einreichen zu können und um bei einer späteren Prüfung keine Rückzahlungen leisten zu müssen:
- Aufstellung der geleisteten und verrechneten Mehr- bzw. Minusstunden der letzten sechs Monate von den einzelnen Mitarbeitenden
- Angaben zu Betriebsferien
- Angaben zum Arbeitszeitkalender, falls vorhanden
- Besteht ein Anschluss an einen GAV? Falls ja, zu welchem?
- Aufstellung aller Feiertage pro Jahr inkl. Angaben zum Arbeitsschluss vor einem Feiertag
- An welchen Tagen arbeiten die Teilzeitmitarbeitenden und wie viele Stunden pro Tag? Sind die Einsätze fix geregelt oder können diese variieren?
- Falls die Firma nach einem Gleitzeitreglement arbeitet, Kopie des Reglements beilegen
- Aufstellung aller Mitarbeitenden mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Ferienanspruch, Bruttolohn und Angaben zu allfälligen Lohnbestandteilen wie 13. Monatslohn, Gratifikation, Bonus, Provision