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Formelle Voraussetzungen für Kurzarbeit

Das Arbeitsamt fordert umfassende Angaben für die erste gewöhnliche Abrechnung von Kurzarbeit. Moore Zürich-Glattbrugg hat den Überblick für Sie.
Der engagierte Unternehmer prüft die formellen Voraussetzungen für das Beantragen von Kurzarbeit und hält die geforderten Informationen für den Bedarfsfall bereit. Moore Zürich-Glattbrugg hat den Überblick.

Für die gewöhnliche erste Abrechnung der Kurzarbeit benötigten die Ämter bis anhin die unten aufgeführten Unterlagen.

Es macht aus zwei Gründen Sinn, diese Informationen zusammenzustellen: Um sie bei Bedarf einreichen zu können und um bei einer späteren Prüfung keine Rückzahlungen leisten zu müssen:

  • Aufstellung der geleisteten und verrechneten Mehr- bzw. Minusstunden der letzten sechs Monate von den einzelnen Mitarbeitenden
  • Angaben zu Betriebsferien
  • Angaben zum Arbeitszeitkalender, falls vorhanden
  • Besteht ein Anschluss an einen GAV? Falls ja, zu welchem?
  • Aufstellung aller Feiertage pro Jahr inkl. Angaben zum Arbeitsschluss vor einem Feiertag
  • An welchen Tagen arbeiten die Teilzeitmitarbeitenden und wie viele Stunden pro Tag? Sind die Einsätze fix geregelt oder können diese variieren?
  • Falls die Firma nach einem Gleitzeitreglement arbeitet, Kopie des Reglements beilegen
  • Aufstellung aller Mitarbeitenden mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Ferienanspruch, Bruttolohn und Angaben zu allfälligen Lohnbestandteilen wie 13. Monatslohn, Gratifikation, Bonus, Provision

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