Meldeverfahren der Verrechnungssteuer für Dividenden im Konzernverhältnis
Am 1. Januar 2023 sind die Änderungen für das Meldeverfahren der Verrechnungssteuer für Dividenden im Konzernverhältnis in Kraft getreten. Was diese positiven Neuerungen für Unternehmen bedeuten, haben wir für Sie in einem kurzen Artikel zusammengefasst.
Reduktion der geltenden Umsatzgrenzen für die Mehrwertsteuer von nicht gewinnstrebigen und ehrenamtlich geführten Vereinen sowie gemeinnützigen Institutionen
Im Grundsatz unterstehen alle ein Unternehmen betreibende Unternehmensträger der Mehrwertsteuer. Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten besteht die obligatorische Mehrwertsteuerpflicht jedoch erst ab gewissen jährlichen Umsatzgrenzen …