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Neue Regelung für die Gewinnsteuer für juristische Personen, die ideelle Zwecke verfolgen

Das neue Gesetz tritt am per 1. Januar 2018 in Kraft und gilt auch, wenn das kantonale Steuerrecht davon abweicht.

Ideeller Zweck befreit juristische Personen von Gewinnsteuer bis CHF 20’000

Juristische Personen, die ideelle Zwecke verfolgen, sind von der Gewinnsteuer be­freit – sofern der Gewinn 20’000 CHF nicht übersteigt und ausschliesslich sowie un­widerruflich diesen Zwecken dient.

Für Gewinne oberhalb der Freigrenze besteht die Steuerpflicht unabhängig davon, ob eine juristische Person dieses Kriterium erfüllt oder nicht. Ab dem 1. Januar 2018 tritt dieses Gesetz in Kraft, auch wenn das kantonale Steuerrecht davon abweicht.

Das Bundesgesetz über die Gewinnbesteuerung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken geht auf die Motion 09.3343 «Steuerbefreiung von Vereinen» von Ständerat Alex Kuprecht zurück. Diese forderte, dass Vereine ganz oder bis zu einem bestimmten Betrag steuerbefreit werden, sofern diese ihre Erträge und Vermögensmittel ausschliesslich für ideelle Zwecke verwenden. Namentlich sollten dadurch Vereine entlastet werden, die sich der Jugend- und Nachwuchsförderung widmen.

 

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