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Rentenbezug bei der AHV muss angemeldet werden

Der Rentenbezug bei der AHV muss angemeldet werden.

Viele ältere Arbeitnehmende gehen davon aus, dass ihre AHV-Rente automatisch bei Erreichen des Rentenalters ausbezahlt wird. Da die AHV aber eine Ver­sicherung ist, muss das Ereignis – der Eintritt ins Rentenalter – der Ver­siche­rung gemeldet werden. Der Anspruch auf die Rente entsteht am ersten Tag des Monats nach dem entsprechenden Geburtstag.

Die Bearbeitung dauert unter Umständen einige Monate. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig bei der zuständigen Aus­gleichskasse anzumelden. Wie hoch die ungefähre Rente sein wird, kann online berechnet werden unter http://bit.ly/2SzAbtq oder schriftlich per Anfrage geklärt werden. Die Anfrage wird kostenlos beantwortet.

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