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Sind Vereinsbeiträge mehrwertsteuerpflichtig?

Erhebt ein Verein bei seinen Mitgliedern Beiträge, stellt sich die Frage, ob diese Beiträge der Mehrwertsteuer unterliegen. Das Bundesgericht hat wie folgt entschieden:

Entscheidend für die mehrwertsteuerliche Behandlung von Mitgliederbeiträgen ist, ob ein Leistungsaustausch zwischen dem Verein und den Mitgliedern statt­findet.

Unterliegen Vereinsbeiträge der Mehrwertsteuer?

Ein Verein erhebt bei seinen Mitgliedern Beiträge.

Erhält das einzelne Mitglied für den von ihm geleisteten Beitrag eine konkrete Leistung, so handelt es sich um so genannte «unechte» Vereinsbeiträge. Diese Beiträge müssen mehrwertsteuerlich erfasst werden.

Werden dagegen statutarisch festgesetzte Beiträge dem Vereinszweck ent­sprechend eingesetzt und kommen damit verbundene Leistungen allen Mit­gliedern zugute, liegen «echte» und demzufolge nicht der Mehrwertsteuer unterliegende Mitgliederbeiträge vor (Nichtentgelt). (Quelle: BGE 2C_1104/2015 vom 2. Mai 2017)

 

 

 

 

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