Sind Vereinsbeiträge mehrwertsteuerpflichtig?
Erhebt ein Verein bei seinen Mitgliedern Beiträge, stellt sich die Frage, ob diese Beiträge der Mehrwertsteuer unterliegen. Das Bundesgericht hat wie folgt entschieden:
Entscheidend für die mehrwertsteuerliche Behandlung von Mitgliederbeiträgen ist, ob ein Leistungsaustausch zwischen dem Verein und den Mitgliedern stattfindet.

Ein Verein erhebt bei seinen Mitgliedern Beiträge.
Erhält das einzelne Mitglied für den von ihm geleisteten Beitrag eine konkrete Leistung, so handelt es sich um so genannte «unechte» Vereinsbeiträge. Diese Beiträge müssen mehrwertsteuerlich erfasst werden.
Werden dagegen statutarisch festgesetzte Beiträge dem Vereinszweck entsprechend eingesetzt und kommen damit verbundene Leistungen allen Mitgliedern zugute, liegen «echte» und demzufolge nicht der Mehrwertsteuer unterliegende Mitgliederbeiträge vor (Nichtentgelt). (Quelle: BGE 2C_1104/2015 vom 2. Mai 2017)
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