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Sozialabgaben bei Verwaltungsräten aus der EU

REFIDAR MOORE STEPHENS, Glattbrugg prüft für Sie frühzeitig, wie sich die Situation für Sie persönlich darstellt und welche weitergehenden Abklärungen zu treffen sind.
In zahlreiche Schweizer KMU und Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen arbeiten Verwaltungsräte, die im Ausland wohnen.

Hat ein Verwaltungsrat einer Schweizer Aktiengesellschaft seinen Wohnsitz im Aus­land, ist abzuklären, wie die sozialversicherungsrechtliche Unterstellung ge­regelt ist.

Lebt der Verwaltungsrat in der EU, übt er in seinem Wohnsitzstaat ausschliesslich eine selbstständige Tätigkeit aus; amtet er gleichzeitig als VR für eine Schweizer Gesellschaft, unterliegt er dem Schweizer Sozialversicherungsrecht für sämtliches Erwerbseinkommen (aus EU und CH). Vorsicht: Jedes Land hat seine eigene Interpretation, was eine selbstständige Tätigkeit ist.

Das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU regelt auch, dass bei Konkurrenz einer unselbstständigen und einer selbstständigen Tätigkeit einer Person jeweils die Rechtsvorschriften des Staates gelten, in welchem die unselb­stständige Tätigkeit ausgeübt wird.

Gerne prüfen wir für Sie frühzeitig, wie sich die Situation für Sie persönlich darstellt und welche weitergehenden Abklärungen zu treffen sind.

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