Trotz anderem Wohnsitz – Lebenspartnerin wird PK-Begünstigte
Ein Mitarbeiter reichte bei einer Pensionskasse eine Anmeldung ein. Dabei erklärte er seine Lebenspartnerin als Begünstigte. Die Lebenspartnerin lebte nicht mit ihm zusammen an einem Wohnsitz.
Die Kasse akzeptierte das nicht, da gemäss Reglement Leistungen nur an Lebenspartner bei gemeinsamem Haushalt seit fünf Jahren möglich seien. Der Versicherte argumentierte, er lebe mit der Frau zusammen, sie würden aber wegen des Arbeitsorts abwechselnd in zwei Wohnungen leben.
Das Zürcher Sozialversicherungsgericht hiess die Klage des Mitarbeiters gut und entschied, dass ein gemeinsamer Wohnsitz laut Reglement nicht nötig sei. Entscheidend sei, dass die Partner den Willen hätten, als Wohngemeinschaft zu leben, also in einer klassischen Zweierbeziehung.
(Quelle: Sozialversicherungsgericht Kt. Zürich, BV.2018.00024 vom 7.9.2018)
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