Inventar schützenswerter Objekte
Das Inventar von schützenswerten Objekten ist ein Hinweisinventar. Es dient den Gemeindebehörden und dem Kanton als Grundlage für die Ortsplanung und für baurechtliche Entscheide. In einem solchen Inventar sind schützenswerte Objekte erfasst; sie sind nicht geschützt, es besteht jedoch eine sogenannte Schutzvermutung. Unter Objekten sind Gebäude, Gartenanlagen, Bäume, Hecken usw. zu verstehen.
Die Folgen für den Eigentümer
Für den Grundeigentümer entfaltet das Inventar von schützenswerten Objekten keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Dennoch: Die Überraschung ist gross, wenn bei einem Bauvorhaben die Gemeinde mitteilt, dass die Liegenschaft als schützenswert inventarisiert sei. Eine solche Inventarisierung kann das Bauvorhaben verzögern. Schlimmstenfalls muss es ganz neu definiert werden. In der Praxis entscheiden die Behörden häufig erst in Zusammenhang mit einer Baubewilligung über allfällig zu treffende Schutzmassnahmen – mit teilweise beträchtlichen finanziellen und zeitlichen Folgen.
Es empfiehlt sich deshalb, von der Gemeinde einen Entscheid über die Schutzwürdigkeit seines Grundstücks einzufordern und Informationen zum Umfang allfälliger Schutzmassnahmen zu verlangen. Dazu ist ein aktuelles Interesse nötig, wie zum Beispiel konkrete Bauabsichten oder eine bevorstehende Erbteilung.
Zurück