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Klimaschutz und Mehrwertsteuer – neues Bundesgerichtsurteil

Auch der Handel mit Emissionsminderungs-Zertifikaten CER und VER unterliegt der Mehrwertsteuer.

Das Bundesgericht hat 2019 ein bedeutendes Urteil zu den Emissionsminderungs-Zertifikaten gefällt:

Der Umsatz aus dem Verkauf der Typen CER und VER gilt nicht länger als ausgenommener Umsatz:

  • Der Verkauf dieser Typen an inländische Gegenparteien führt neu zu steuerbarem Umsatz.
  • Der Verkauf an eine ausländische Gegenpartei führt neu zu befreitem Umsatz.

Der Kauf von Zertifikaten der Typen CER und VER von ausländischen Gegenparteien an eine inländische Gegenpartei führt neu zu Bezugsteuer.

Die Mehrwertsteuer-Info wird dementsprechend angepasst. Für die Vergangenheit besteht kein Handlungsbedarf. (Quelle: BGE 2C_488/2017 vom 9.4.2019)

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