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Wenn Vermögensverwalter Verluste machen

Wenn Vermögensverwalter Verluste machen

Kunden erhalten Entschädigung für Verluste von Vermögensverwalter

Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Unternehmen für Vermögensverwaltung zwei ihrer Kunden den Schaden ersetzen muss, den diese durch ihre Investments erlitten haben.

Einer Pensionierten blieb nur noch ihre AHV-Rente, nachdem ihr Kapital aufgrund der Spekulationen der Vermögensverwaltung von rund 375’000 Franken auf wenige Tausend Franken geschrumpft war. Weil das Unternehmen gegen alle Regeln der Diversifikation verstossen hat, muss es der Frau rund 100’000 Franken zahlen. Ein anderer Kunde der Vermögensverwaltung erhält ebenfalls einen Schadensersatz von 100’000 Franken. Die Vermögensverwaltung hat trotz des Auftrags, ein geringes Risiko einzugehen, in ein unsicheres Unternehmen investiert.

(Quelle: BGE 4A_45/2016 und 4A_41/2016 vom 20.6.2016)

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