Urteilsunfähigkeit – so schützen Sie sich vor einer amtlichen Beistandschaft
Seine Urteilsfähigkeit zu verlieren ist schlimm. Treffen kann es jeden von uns, jüngere Erwachsene ebenso wie ältere Menschen. Möchten Sie sich in diesem Fall auf Angehörige verlassen können? Setzen Sie dafür frühzeitig einen rechtlich verbindlichen Vorsorgeauftrag auf.
Bei Alltagsfragen können Familienmitglieder und Verwandte die Interessen einer urteilsunfähigen Personen wahrnehmen. Liegt aber kein Vorsorgeauftrag vor, sind den Angehörigen schnell einmal die Hände gebunden. Die Kindes- und Erwachsenschutzbehörde KESB stellt der urteilsunfähigen Person «automatisch» einen amtlichen Beistand zur Seite. Dieser regelt alle über die alltäglichen Belange hinausgehenden Aufgaben für den nicht mehr urteilsfähigen Menschen.
Das Verwalten von Vermögen und Immobilien sowie das Fortführen eines Unternehmens zählen zu den häufigsten Pflichten des Beistands. Nur der Vorsorgeauftrag sichert Ihnen die Freiheit, selbst eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu bestimmen, die Ihre Interessen wahrnehmen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
Der Vorsorgeauftrag regelt im Gegensatz zur «Patientenverfügung» die finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten. In einem «Vorsorgeset» haben wir alle relevanten Punkte und Formulare für Sie bereitgestellt. Wegen der rechtlichen Tragweite sind beim Verfassen strenge Formvorschriften zu beachten. Die KESB überprüft die rechtliche Verbindlichkeit des Vorsorgeauftrags beim Eintreten einer Urteilsunfähigkeit. Das Ziel ist, Sie vor Missbrauch zu schützen. Und das wollen wir auch.
Durch unser Vorsorgepaket ist das Einhalten Ihres Willens auch bei Verlust der Urteilsfähigkeit gewährleistet. Die dafür nötigen Schriftstücke arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen aus – auf Ihren Wunsch setzen wir Ihren Willen im Ernstfall für Sie durch. Die hohe Verfügbarkeit sowie Rechts- und Finanzkompetenz sprechen für die professionelle Vorsorgelösung. Bereits einige Kunden verlassen sich darauf, dass wir ihre Interessen für sie wahrnehmen, sollten sie durch Krankheit oder Unfall urteilsunfähig werden.
Auch für Sie sind wir immer gerne da. Sprechen Sie uns auf das Vorsorgeset mit dazugehörigen Formularen an.
REFIDAR MOORE STEPHENS Vorsorgepaket
helene.staudt@moore-zurich.com
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