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Erhöhung der Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA

Schweizer Bundesrat kommt dem anhaltenden Bedarf der Wirtschaft Fachkräfte aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA weiter entgegen.

Neue Höchstzahlen für 2018

2018 sollen die Schweizer Unternehmen etwas mehr gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus dem EU/EFTA-Raum anstellen dürfen als 2017. Damit kommt der Bundesrat dem anhaltenden Bedarf der Wirtschaft nach Spezialisten aus Drittstaaten entgegen; er entschied, die Höchstzahlen der Kontingente teilweise zu erhöhen. Die dadurch erforderliche Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Damit werden die Höchstzahlen für 2018 freigegeben.

Insgesamt dürfen 8’000 Spezialisten aus Drittstaaten rekrutiert werden. Dies sind 500 mehr als 2017. Damals wurden die Kontingente um 1’000 Einheiten erhöht.

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